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JOHANNES W. STEINBACH

     Naturheilpraxis Steinbach • Tel. (0 65 01) 9 20 91 50 • Schillerstr. 18 • 54329 Konz

Der medizinischen Fußpflege kommt im Bereich der Gesundheitsvorsorge (Prophylaxe) große Bedeutung zu. Leider finden unsere Füße aber häufig nicht die Beachtung, die sie eigentlich benötigen. Deshalb biete ich in den Räumlichkeiten meiner Praxis – neben klassischen Naturheilverfahren – auch Medizinische Fußpflege an: nach entsprechender Fortbildung und in einem separaten Raum (siehe Foto rechts oben).


Das Fußpflege-Angebot der Naturheilpraxis Steinbach ist ganzheitlich orientiert und umfasst präventive, therapeutische sowie rehabilitative Behandlungen am (noch) gesunden bzw. bereits geschädigten Fuß. Dazu gehört die Behandlung von Problemfüßen, eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen, Holz- oder Pilznägeln, Warzen, Hornhaut-Schwielen usw.


Geradezu unerlässlich ist regelmäßige Medizinische Fußpflege u.a. für Patient*innen, die an Diabetes mellitus (Typ I oder II) erkrankt sind, unter einem Diabetischen Fußsyndrom leiden, von einer (Poly)neuropathie betroffen sind oder Blut verdünnende Medikamente wie Marcumar oder ASS einnehmen müssen.


Vorteil einer medizinischen Fußpflege vom Heilpraktiker:


Stellt der Heilpraktiker im Rahmen der Fußpflege ein Leiden fest, kann er das ggf. auf Patientenwunsch gleich mitbehandeln: etwa einen Fuß- oder Nagelpilz anhand einer verschreibungsfreien naturheilkundlichen Salbe, Schweißfüße oder Warzen mittels des individuell am besten geeigneten homöopathischen Arzneimittels, Probleme in bestimmten Fußreflexzonen per schmerzfreier Softlaser-Akupunktur u.v.m.


Das gilt jedoch nicht nur für Leiden des Fußes selbst, sondern auch für Erkrankungen anderer Körperregionen, die sich während der Fußpflege (oder einer Fußreflexzonenmassage) zeigen können. Aus Vorsorge-Sicht ist dies besonders wichtig, da sich viele Krankheiten vor allem im Frühstadium noch sehr gut behandeln lassen.


Bezahlung:


Keine Behandlung auf Rezept möglich: Medizinische Fußpflege ist in meiner Praxis normalerweise von den Patient*innen in bar vor Ort zu zahlen. Für gesetzlich Versicherte kann es sich aber ggf. lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sie die Kosten ausnahmsweise übernimmt. In diesem Fall zahlt Patient*in in bar bei mir, bekommt eine Rechnung und reicht diese bei seiner Krankenkasse ein, die das Geld daraufhin ggf. rückerstattet.


Um die Chancen einer Übernahme durch die Krankenkasse zu erhöhen, sollten Sie dieser gegenüber damit argumentieren, dass ich nicht „nur“ Fußpfleger, sondern auch Heilpraktiker bin und damit über einen medizinischen Background verfüge. Meine Behandlungspreise entsprechen ansonsten dem für Medizinische Fußpflege üblichen Niveau.


Sollte sich über die reine Fußpflege hinaus eine naturheilkundliche Therapie anschließen, die unter das Berufsfeld des Heilpraktikers fällt, orientiere ich mich dagegen weitgehend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In solchen Fällen kläre ich Patient*innen jedoch grundsätzlich vor weiteren Behandlungsschritten darüber auf, welche über die Fußpflege hinausgehenden Kosten ggf. zu erwarten wären.


Für weitere Informationen siehe separate Website:

www.fusspflege-steinbach-konz.de