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JOHANNES W. STEINBACH
Naturheilpraxis Steinbach • Tel. (0 65 01) 9 20 91 50 • Schillerstr. 18 • 54329 Konz
Der medizinischen Fußpflege kommt im Bereich der Gesundheitsvorsorge (Prophylaxe) große Bedeutung zu. Leider finden unsere Füße aber häufig nicht die Beachtung, die sie eigentlich benötigen. Deshalb biete ich in den Räumlichkeiten meiner Praxis – neben klassischen Naturheilverfahren – auch Medizinische Fußpflege an: nach entsprechender Fortbildung und in einem separaten Raum (siehe Foto rechts oben).
Das Fußpflege-
Geradezu unerlässlich ist regelmäßige Medizinische Fußpflege u.a. für PatientInnen, die an Diabetes mellitus (Typ I oder II) erkrankt sind, unter einem Diabetischen Fußsyndrom leiden, von einer (Poly)neuropathie betroffen sind oder Blut verdünnende Medikamente wie Marcumar oder ASS einnehmen müssen.
Vorteil einer medizinischen Fußpflege vom Heilpraktiker:
Stellt der Heilpraktiker im Rahmen der Fußpflege ein Leiden fest, kann er das ggf. auf PatientInnen-
Das gilt jedoch nicht nur für Leiden des Fußes selbst, sondern auch für Erkrankungen anderer Körperregionen, die sich während der Fußpflege (oder einer Fußreflexzonenmassage) zeigen können. Aus Vorsorge-
Bezahlung:
Keine Behandlung auf Rezept möglich: Medizinische Fußpflege ist in meiner Praxis normalerweise von den PatientInnen in bar vor Ort zu zahlen. Für gesetzlich Versicherte kann es sich aber ggf. lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sie die Kosten ausnahmsweise übernimmt. In diesem Fall zahlt PatientIn in bar bei mir, bekommt eine Rechnung und reicht diese bei der Krankenkasse ein, die das Geld daraufhin ggf. rückerstattet.
Um die Chancen einer Übernahme durch die Krankenkasse zu erhöhen, sollten Sie dieser gegenüber damit argumentieren, dass ich nicht „nur“ Fußpfleger, sondern auch Heilpraktiker bin und damit über einen medizinischen Background verfüge. Meine Behandlungspreise entsprechen ansonsten dem für Medizinische Fußpflege üblichen Niveau.
Sollte sich über die reine Fußpflege hinaus eine naturheilkundliche Therapie anschließen, die unter das Berufsfeld des Heilpraktikers fällt, orientiere ich mich dagegen weitgehend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In solchen Fällen kläre ich PatientInnen jedoch grundsätzlich vor weiteren Behandlungsschritten darüber auf, welche über die Fußpflege hinausgehenden Kosten ggf. zu erwarten wären.
Für weitere Informationen siehe separate Website:
www.fusspflege-